Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie lassen den teuren, neuen Laptop eines Freundes fallen, den Sie doch eigentlich nur eben kurz bewundern wollten. Sie sind in Gedanken schon beim bevorstehenden Arbeitstag und verletzen auf dem Arbeitsweg mit ihrem Fahrrad einen Fußgänger. Nach dem Gesetz müssen Sie alle Schäden, die Sie anderen zufügen, aus Ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe ersetzen.